In der Röntgendiagnostik werden mit ionisierender Strahlung Knochen, Organe und Gewebe und deren krankhaften Veränderungen bildlich dargestellt.
Die Röntgenstrahlen werden in einer Röntgenröhre erzeugt, aus der durch eine kleine Öffnung die Röntgenstrahlen austreten und das Gewebe durchdringen und so ein Bild erzeugen.
Durch modernste Technik, ständige Qualitätskontrollen und gut qualifiziertes Personal wird eine geringstmögliche Strahlendosis bei hoher Bildqualität benötigt.
Fragen und Antworten zum Strahlenschutz
Wie hoch liegt der Anteil der medizinischen Belastung an der Gesamtbelastung durch Strahlen?
Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung durch medizinische Strahlung liegt bei einem Anteil von etwa 40% der Gesamtbelastung, also bei ca. 2 mSv (Millisievert) pro Jahr. Die ist aber ein rein theoretischer Mittelwert – er besagt, dass der Durchschnittsbürger der Bundesrepublik medizinischer Strahlung in der Summe von etwa vier Aufnahmen der Lendenwirbelsäule jährlich ausgesetzt ist.
Wann darf eine Röntgenuntersuchung wiederholt werden?
Hierfür gibt es keine Mindestzeit. Theoretisch kann eine Aufnahme sofort wiederholt werden – manchmal ist dies auch notwendig, da trotz sorgfältiger Vorbereitung die Untersuchung technisch unzureichend ist (z.B. durch Verwackeln) und somit keine Diagnose gestellt werden kann. Bei vielen Erkrankungen, z.B. einem Knochenbruch oder einer Lungenentzündung, kann eine kurzfristige Wiederholung notwendig sein, um die Stellung der Bruchstücke oder den Verlauf einer Therapie zu überwachen. Wie bei jeder Untersuchung gilt auch für die Wiederholungsaufnahme: Sie muss indiziert und gerechtfertigt sein, Nutzen und Risiko müssen individuell abgewogen werden.
Kann die Belastung reduziert werden?
Eine Grundforderung des Strahlenschutzes besagt, dass die Dosis stets so gering wie möglich gehalten werden muss. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, müssen neben der Verwendung eines modernen Röntgengerätes auch die Einstellungen am Gerät selbst sorgfältig vorgenommen werden. So wird der Bildausschnitt so klein wie möglich gehalten (man spricht hier von Einblendung) und geeignete Filter zur weiteren Abnahme der Belastung durch Strahlen vorgeschaltet. Soweit erforderlich werden Körperteile, die nicht untersucht werden, gegen die Strahlung geschützt.